Skonto, Mahnwesen & Verzugszins einfach erklärt
Rund um die Bezahlung einer Rechnung tauchen immer wieder dieselben Begriffe auf: Skonto, Mahnung und Verzugszins. Für viele Selbstständige und KMU sind sie ein Buch mit sieben Siegeln.
Dieser Beitrag erklärt einfach und praxisnah, was hinter diesen Begriffen steckt und wie Sie damit zu Ihrem Geld kommen.
Skonto – der Rabatt für schnelle Zahler
Skonto ist ein Preisnachlass, den Sie einem Kunden gewähren, wenn er die Rechnung besonders schnell bezahlt. Üblich ist eine Formulierung wie „2 % Skonto bei Zahlung innert 10 Tagen, netto 30 Tage". Der Kunde spart Geld, wenn er früh zahlt – und Sie erhalten Ihr Geld schneller. Skonto ist freiwillig und vor allem in Handel und Gewerbe verbreitet.
Die Zahlungsfrist – wann ist eine Rechnung fällig?
Auf jeder Rechnung sollte eine klare Zahlungsfrist stehen, zum Beispiel „zahlbar innert 30 Tagen". Fehlt eine Frist, gilt eine Rechnung nach schweizerischem Recht grundsätzlich sofort als fällig. Eine klar kommunizierte Frist beugt Missverständnissen vor und ist die Grundlage für ein allfälliges Mahnwesen.
Das Mahnwesen – wenn der Kunde nicht zahlt
Zahlt ein Kunde nicht rechtzeitig, folgt üblicherweise ein gestuftes Mahnwesen. In der Praxis sind ein bis drei Mahnungen üblich, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.
- Zahlungserinnerung: ein freundlicher Hinweis, dass die Rechnung noch offen ist.
- 1. und 2. Mahnung: bestimmter formuliert, oft mit neuer Frist und Hinweis auf die Verzugsfolgen.
- Betreibung: als letztes Mittel kann in der Schweiz das Betreibungsverfahren eingeleitet werden.
Verzugszins – was das Gesetz sagt
Kommt ein Kunde in Verzug, dürfen Sie einen Verzugszins verlangen. Nach schweizerischem Obligationenrecht (Art. 104 OR) beträgt der gesetzliche Verzugszins 5 % pro Jahr, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Verzug tritt ein, wenn eine Mahnung erfolgt ist oder ein fester Zahlungstermin verstrichen ist.
Fazit
Wer Skonto, Zahlungsfristen und das Mahnwesen versteht, hat sein Geld besser im Griff. Klar formulierte Rechnungen mit eindeutigen Fristen sind dabei die halbe Miete – sie beugen Zahlungsverzug vor und schaffen eine saubere Grundlage, falls es doch einmal zu Verzug kommt.