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Rechnung an Kunden im Ausland – Was Schweizer KMU wissen müssen

Der Schweizer Markt ist klein – viele KMU liefern Waren oder erbringen Dienstleistungen für Kunden im Ausland. Bei der Rechnungsstellung über die Grenze gelten aber andere Regeln als im Inland, vor allem bei der Mehrwertsteuer.

Dieser Ratgeber gibt einen verständlichen Überblick, worauf Sie bei Auslandrechnungen achten müssen – von der MWST über die Währung bis zu den Zollformalitäten.

Leistungsort entscheidet über die MWST

Bei internationalen Geschäften ist der sogenannte Leistungsort entscheidend dafür, wo die Mehrwertsteuer anfällt. Vereinfacht gilt: Warenexporte aus der Schweiz sind von der Schweizer MWST befreit, sofern Sie den Export mit Zolldokumenten belegen können. Bei Dienstleistungen gilt meist das Empfängerortprinzip – die Leistung wird dort besteuert, wo der Kunde seinen Sitz hat. Das bedeutet, dass viele Dienstleistungen an ausländische Geschäftskunden ohne Schweizer MWST fakturiert werden.

Warenexport: MWST-Befreiung mit Nachweis

Wenn Sie Waren ins Ausland liefern, können Sie diese von der MWST befreit fakturieren. Voraussetzung ist ein gültiger Ausfuhrnachweis der Zollbehörde. Bewahren Sie die Zolldokumente sorgfältig auf – bei einer Steuerprüfung müssen Sie den Export belegen können. Auf der Rechnung weisen Sie keine Schweizer MWST aus und ergänzen einen Hinweis wie „Steuerfreie Ausfuhrlieferung". Der Kunde im Zielland versteuert die Einfuhr nach den dortigen Regeln.

Dienstleistungen und Reverse-Charge

Erbringen Sie Dienstleistungen an ein Unternehmen im Ausland, kommt häufig das Reverse-Charge-Verfahren zum Zug: Nicht Sie, sondern der ausländische Empfänger schuldet die Steuer in seinem Land. Sie fakturieren dann ohne Schweizer MWST und weisen den Kunden auf die Steuerschuldnerschaft hin. Bei Privatkunden im Ausland kann die Rechtslage anders sein – hier lohnt sich im Zweifel eine Abklärung, da einzelne Dienstleistungen dennoch in der Schweiz steuerbar sein können.

Währung, Sprache und Zahlung

Rechnungen ins Ausland stellen Sie oft in Euro oder US-Dollar. Der Swiss QR Code unterstützt CHF und EUR – für andere Währungen geben Sie die internationale Bankverbindung mit IBAN und BIC/SWIFT an. Denken Sie an mögliche Wechselkurs- und Überweisungsgebühren und legen Sie fest, wer diese trägt. Eine Rechnung in der Sprache des Kunden (Englisch, Französisch, Italienisch) wirkt professionell und beschleunigt die Zahlung.

Checkliste für Auslandrechnungen

Vor dem Versand einer Rechnung ins Ausland sollten Sie prüfen:

  • Ist die Leistung in der Schweiz steuerbar oder nicht?
  • Liegt bei Warenexport ein gültiger Ausfuhrnachweis vor?
  • Ist der Hinweis zur MWST-Befreiung bzw. zum Reverse-Charge enthalten?
  • Sind Währung, IBAN und BIC/SWIFT korrekt angegeben?
  • Wurde geklärt, wer allfällige Zoll- und Einfuhrabgaben trägt?

Fazit

Rechnungen ins Ausland sind gut machbar, sobald Sie die Grundregeln zur MWST und zum Leistungsort kennen. Bei komplexeren Fällen – etwa regelmässigen Exporten oder digitalen Dienstleistungen – lohnt sich eine kurze Beratung beim Treuhänder, damit Sie steuerlich auf der sicheren Seite sind.

Quellen

Zum Weiterlesen und zur Überprüfung der Angaben in diesem Artikel:

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